Ein Wasserfahrzeug darf nur unter gewissen Voraussetzungen auf der Mur im Staubereich des Hafens der Marinekameradschaft Prinz Eugen, Bruck/Mur geführt werden!
- Alle Motorboote mit Verbrennungsmotoren, sowie auch Elektroboote über 4,4 kW brauchen eine Zulassung die von der Landesregierung ausgestellt wird. Wir kontrollieren daher sehr genau, ob diese auch vorhanden ist.
- Ein Seebrief ist erforderlich, wenn Schiffe eine Länge von mehr als 5 m haben, die unter der österreichischen Flagge fahren.
- Jedes Boot muss das von der Zulassungsbehörde zugewiesene amtliche Kennzeichen auf beiden Seiten, am Heck oder auf beiden Seiten des Buges anbringen. Neben dem Kennzeichen kann auch noch ein Name angebracht werden.
- Um ein Motorboot auf österreichischen Binnengewässern führen zu können, benötigt man einen Befähigungsausweis (Schiffsführerpatent).
- Alle sicherheitstechnischen, sowie gesetzlichen Voraussetzungen müssen an Bord vorhanden sein.
- Eine Haftpflichtversicherung für das Boot muss vorhanden sein.
- Schwimmkörper, (Jet-Ski, Waterbikes usw.) die mit einem Maschinenantrieb ausgestattet sind, dürfen auf der Mur (Staubereich) nicht fahren, verboten.
- Beim Wasserschifahren müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Bootspapiere und Nachweise müssen dem zuständigen Vorstand, der an diesem Tag am Hafen Dienst hat, gezeigt werden
Guten Tag,
ich bin ein Efoil Fahrer . Dieses wird elektrisch betrieben und liegt unter 4,4 KW.
ist es erlaubt zu fahren?
MFG