Schiffsführerprüfung am Hafen der Marinekameradschaft Prinz Eugen, Bruck/Mur.
Da auf Binnengewässern Boote nur mit einem entsprechenden Befähigungsausweis geführt werden dürfen, traten am 25. Mai 2020 wieder 10 Personen an, um die Schiffsführerprüfung für das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse abzulegen.
Mit diesem Patent hat man dann die Berechtigung, Boote mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern zu fahren. Wasserstraßen sind ausgenommen.
Alle haben bestanden.
Außerdem machten diese zukünftigen Schiffsführer auch das Patent für Küstengewässer, und zwar das Küstenpatent FB1 (3 Seemeilen).
In Kroatien sind alle motorisierten Boote führerscheinpflichtig, egal wieviel PS das Boot hat.
Man braucht das Patent, auch wenn man mit Jet Ski fahren möchte.
Auch diese Prüfung schafften alle und wir gratulieren recht herzlich.
Somit konnten wir wie die Jahre zuvor die weiße Fahne auf unserem Hafengelände hissen.
Ich danke auch den Prüfern der Landesregierung und dem Seefahrtsverband recht herzlich, dass sie unter den strengen Auflagen wegen Corona die Prüfung abgenommen haben.